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Wer einen Pkw-Stellplatz mietet, hat keinen Anspruch auf Ersatz von Schäden durch tropfendes Harz und die Beseitigung des Baumes. Es liegt kein Mangel der Mietsache vor. Für den Vermieter besteht keine Pflicht, das Tropfen von Harz zu verhindern. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Coburg vom 7. April 2020 (AZ: 33 S 1/20).
Zwar muss man sich in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren nicht zur Sache äußern, jedoch sollte man seine Mitwirkungspflichten als Fahrzeughalter beachten. Schickt man den übersandten Anhörung – oder Zeugenfragebogen gar nicht zurück, muss man direkt mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen. Davor warnt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg vom 2. Februar 2020 (AZ: 3 M 16/20).
Nicht angeschnallte Beifahrer tragen beim Verkehrsunfall Mitschuld an ihren Verletzungen oder gar dem Tod. Dies gilt selbst dann, wenn dem Fahrer ein schwerer Verkehrsverstoß vorzuwerfen ist. Voraussetzung ist, dass der Beifahrer unverletzt überlebt hätte, wenn er angeschnallt gewesen wäre. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Vom 7. Januar 2020 (AZ: 12 U 518/19).