In dem konkreten Fall hatte ein Oldtimer-Fan einen alten Traktor für 35.000 Euro bei einem Verkäufer erworben. Weil er die über 90 Jahre alte Zugmaschine nicht direkt mitnehmen wollte, einigte er sich mit dem Vorbesitzer auf eine zwischenzeitliche Verwahrung. Der Traktor blieb daher zunächst auf dem Gelände eines Sportflugplatzes stehen. Das Fahrzeug war auch ohne …
Recht: Aufbewahrung von bereits verkauftem Fahrzeug Weiterlesen »