Bei Fahrten in einem Motorradkonvoi müssen die Biker erhebliche Vorsicht walten lassen. Wer nicht auf seinen abbremsenden Vordermann achtet, ist allein an einem Unfall schuld. In den meisten Fällen sonst haften die Fahrer gemeinsam. In dem Fall, über den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert, entschied das Oberlandesgericht Koblenz vom 24. August 2020 (AZ: 12 U 1962/19) zudem: Der Vorausfahrende muss mit 20 Prozent wegen der Betriebsgefahr des Motorrades haften. Der Unfall wäre vermeidbar gewesen, wenn er stärker auf die Motorräder hinter sich geachtet hätte.