Wer sich an einer Kreuzung nur auf den Blinker eines anderen Fahrzeugs verlässt, muss eventuell bei einem Unfall mithaften. Es muss deutlich erkennbar sein, dass der andere wirklich abbiegt. Ansonsten haftet man bei einem Unfall ganz überwiegend. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 10. Februar 2020 (AZ: 4 U 1354/19).