Ratgeber

Auch wenn es sich ganz offensichtlich noch nicht herumgesprochen hat: Es darf immer nur eine Person auf einem E-Scooter fahren. „Personenbeförderung mit dem Elektroroller ist ausdrücklich verboten“, sagt Dr. Daniela Mielchen, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Wer Mitfahrer mitnimmt, müsse mit einem Bußgeld rechnen. E-Scooter dürfen übrigens ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden. Die Rechtsanwältin verweist auf weitere häufige Fragen, die sich in Zusanmmenhang mit den E-Scootern ergeben.
Bei der „Wiesn“ und anderen Oktober- und Volksfesten werden auch Chauffeurdienste angeboten. Solche Dienste fahren Kunden mit deren Auto zum Bierzelt und holen sie auch wieder ab. Für einen (vermeintlichen) Schaden muss der Dienst nicht haften, wenn dem Fahrer keine Schuld an einem möglichen Unfall nachgewiesen werden kann. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 1. März 2019 (AZ: 111 C 4520/17).