Auch wenn es sich ganz offensichtlich noch nicht herumgesprochen hat: Es darf immer nur eine Person auf einem E-Scooter fahren. „Personenbeförderung mit dem Elektroroller ist ausdrücklich verboten“, sagt Dr. Daniela Mielchen, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Wer Mitfahrer mitnimmt, müsse mit einem Bußgeld rechnen. E-Scooter dürfen übrigens ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden. Die Rechtsanwältin verweist auf weitere häufige Fragen, die sich in Zusanmmenhang mit den E-Scootern ergeben.