Recht

In dem verhandelten Fall hatte der Fahrer eines Tesla 3 während eines Regenschauers versucht, das Wischintervall des Scheibenwischers manuell zu verstellen. Das funktioniert bei diesem Modell nicht wie üblich über den Lenkradstock, sondern muss über ein Untermenü des Zentralbildschirms vorgenommen werden. In dem verhandelten Fall war der Fahrer dadurch längere Zeit vom Verkehrsgeschehen abgelenkt und …

Recht: Touchscreen-Bedienung fällt unter “Handy-Verbot” Weiterlesen »

Zwar muss man sich in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren nicht zur Sache äußern, jedoch sollte man seine Mitwirkungspflichten als Fahrzeughalter beachten. Schickt man den übersandten Anhörung – oder Zeugenfragebogen gar nicht zurück, muss man direkt mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen. Davor warnt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg vom 2. Februar 2020 (AZ: 3 M 16/20).