Ein Autounfall ist immer ein Schock, selbst wenn niemand zu Schaden kommt. Passiert der Unfall im Ausland, sind am Unfallort die gleichen Schritte vonnöten wie in Deutschland.
Bei einem Unfall muss der Unfallverursacher an der Unfallstelle warten, andernfalls begeht er Unfallflucht. Neben den Konsequenzen der Unfallflucht selbst muss die Kaskoversicherung den Schaden nicht bezahlen.
Ein Fahrtenbuch kann nicht ohne weiteres auferlegt werden. Nachweisbar muss der Betroffene über seinen Verkehrsverstoß rechtzeitig informiert worden sein. Ebenso muss die Polizei ihrer Ermittlungspflicht nachgekommen sein.
Ausdrückliche Parkverbote für Fahrräder und E-Scooter gibt es zwar keine – ausnahmslos überall abstellen darf man sein Gefährt deshalb aber nicht, informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de.
Ein Autohaus darf in seiner Anzeige nicht verschweigen, dass der Gebrauchtwagen vorher als Mietwagen genutzt wurde. Diese Information ist für potentielle Käufer wichtig bei ihrer Kaufentscheidung.
Wenn nach einem Verkehrsverstoß der Fahrer nicht festgestellt werden kann, muss man häufig ein Fahrtenbuch führen. Dies gilt auch in den Fällen des Zeugnisverweigerungsrechts.
Bahnübergänge ohne Schranken sind verlockend – besonders für diejenigen, die noch schnell vor dem Zug überqueren wollen. Aber Vorsicht: Wer das Rot ignoriert, riskiert viel.