Um den Täter eines Verkehrsverstoßes festzustellen, muss die Bußgeldbehörde auch ermitteln. Sie muss zwar nicht alles Erdenkliche unternehmen, aber das übliche Vorgehen einhalten, etwa das Blitzerfoto vergleichen. Kann einem Halter, der sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft, ein Fahrtenbuch auferlegt werden? Im Streit um eine Fahrtenbuchauflage hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen der Klage einer Fahrzeughalterin in zweiter …
Recht: Keine Fahrtenbuchauflage ohne ausreichende Ermittlungen Weiterlesen »