
Unfälle zwischen Radfahrern und rechtsabbiegenden Pkw sind keine Seltenheit. Landläufig geht man davon aus, dass die Autofahrer Schuld haben. Aber das ist nicht in allen Fällen so, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 19. November 2024 (Z:7 U 90/23) zeigt.
