
Eine Gemeinde kann für ein Wohngebiet ein Nachtfahrverbot für Lkw verhängen – auch wenn das Unternehmen üblicherweise seine Betriebsstätte über das Wohngebiet anfährt. Die Nachtruhe für die Bewohner wiegt schwerer als das Interesse der ansässigen Firma auf optimierte Betriebsabläufe. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 14. November 2018 (AZ: 5 L 1092/18.KO).
