
Auf dem Gehweg darf grundsätzlich nicht geparkt werden, auch nicht teilweise – das sogenannte aufgesetzte Parken ist tabu. Dies folgt aus der Straßenverkehrsordnung (§ 12 Abs. 4 und 4a StVO). Es bedarf auch keiner Verkehrsschilder für das Verbot, sondern nur für dort, wo dies erlaubt wird. Es gibt auch kein Gewohnheitsrecht. Können Anwohner gegen das unerlaubte Parken juristisch vorgehen, wenn Ordnungsamt und Polizei nicht einschreiten?