Ist in den Versicherungsbedingungen klar geregelt, wann der Versicherte einen Anspruch auf eine Neupreisentschädigung hat, muss er sich daran halten. Ist auch noch der Begriff „Totalschaden“ definiert, kommt es nur auf diese Formulierung an und nicht auf einen möglichen wirtschaftlichen Totalschaden. Heißt es in den Versicherungsbedingungen, dass ein Totalschaden nur dann vorliegt, wenn die erforderlichen Reparaturkosten …