Nicht angeschnallte Beifahrer tragen beim Verkehrsunfall Mitschuld an ihren Verletzungen oder gar dem Tod. Dies gilt selbst dann, wenn dem Fahrer ein schwerer Verkehrsverstoß vorzuwerfen ist. Voraussetzung ist, dass der Beifahrer unverletzt überlebt hätte, wenn er angeschnallt gewesen wäre. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Vom 7. Januar 2020 (AZ: 12 U 518/19).