Ratgeber

Noch einmal auf einem Festival „wie in alten Zeiten“ feiern – für manche gehört auch der Drogenkonsum dazu. Doch auch wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreist, riskiert seinen Führerschein. Auch wenn er sich nach der Einnahme der Drogen zwei Tage Urlaub genommen hat, um auszunüchtern. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt (Weinstraße) vom 18. Januar 2019 (AZ: 1 L 1587/18.NW).