Recht

Die Straßenverkehrsämter können alkoholisierte Autofahrer schon ab 1,1 Promille zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) verpflichten. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor. Bislang lag die Grenze für die Anordnung einer MPU bei 1,6 Promille. Das verschobene Limit soll vor allem gewohnheitsmäßige Trinker aus dem Verkehr ziehen.
Die Straßenverkehrsämter können alkoholisierte Autofahrer schon ab 1,1 Promille zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) verpflichten. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor. Bislang lag die Grenze für die Anordnung einer MPU bei 1,6 Promille. Das verschobene Limit soll vor allem gewohnheitsmäßige Trinker aus dem Verkehr ziehen.