Eine Gemeinde kann ein Nachtfahrverbot für Lkw in einem allgemeinen Wohngebiet anordnen. Der Gesundheitsschutz der Wohnbevölkerung geht dem wirtschaftlichen Interesse eines Unternehmens vor. Auch wenn der Betrieb nur über das Wohngebiet erreichbar ist. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 3. Juni 2020 (AZ: 2 K 537/19.KO).