Recht

Auch wenn ein Begrenzungsstein etwa fünf Zentimeter in die Parktasche hereinragt, bekommt man bei einem Anstoß keinen Schadensersatz. Den Autofahrer trifft die Pflicht, sich die Parklücke genau anzuschauen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 24. Juli 2019 (AZ: 155 C 5506/19).
Auf einem Privatparkplatz kann ein Fahrer keine strafbare Unfallflucht begehen. Das gilt dann, wenn der Parkplatz nicht der Öffentlichkeit zugänglich ist, auch nicht gegen Gebühr, also etwa Firmen- und Betriebsparkplätze. Ein Parkplatz, dessen Schranke defekt ist und dessen Stellplätze vermietet sind, ist der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Ein „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ im Sinne des Strafrechts ist dann nicht möglich. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 11. November 2019 (AZ: 1 OLG 2 Ss 77/19).
Auch Kinder unter zehn Jahren können bei einem Unfall haften. Das Kind muss allerdings einsehen können, dass sein Verhalten gefährlich war. So musste ein achtjähriges Kind Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen. Es hatte beim Fahrradfahren auf einer Promenade über einen längeren Zeitraum nach hinten zu den Eltern geschaut. Eine Fußgängerin verletzte sich beim Ausweichen schwer. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 19. Februar 2020 (AZ: 14 U 69/19), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Das Messprotokoll einer Geschwindigkeitsmessung muss korrekt ausgefüllt werden. Schließlich ist es die Grundlage für spätere Verwarnungen und Verurteilungen. Wer es blanko unterschreibt, damit eine andere Person es ausfüllen kann, begeht Urkundenfälschung. Es droht eine Freiheits- und Geldstrafe. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. vom 02. Januar 2020 (AZ: 2 Ss 40/19).
Unfallflucht kann man nur im öffentlichen Verkehrsraum begehen. Nicht jedoch auf eingegrenzten Privatflächen, wie eine Entscheidung des Amtsgerichts Nürtingen zeigt. In dem verhandelten Fall hatte ein Lkw-Fahrer auf dem Gelände einer Spedition beim Rangieren einen Schaden in vierstelliger Höhe verursacht und sich danach einfach vom Ort entfernt. Der Richter wertete das nicht als unerlaubtes Entfernen …

Recht: Betriebsgelände – kein öffentlicher Verkehrsraum Weiterlesen »