Im Straßenverkehrsgesetz befindet sich der Paragraph 22. Er regelt den Kennzeichenmissbrauch und die Bestrafung. Wer ein falsches Kennzeichen gebraucht, kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. Dies gilt auch, wenn man ein Kraftfahrzeuganhänger am Straßenrand abstellt.