Fall A: Wenn Sie nicht der Verursacher sind:
Zur Ermittlung der Schadenhöhe bzw. zur Geltendmachung des Ihnen entstandenen Schadens gegenüber der Versicherung, erstellen wir für Sie detaillierte und vollständige Gutachten höchster Qualität. Auf das Gutachten eines neutralen Sachverständigen haben Sie ein Recht – die Kosten hierfür trägt die gegnerische Versicherung. Das Gutachten dient der Versicherung als Regulierungsgrundlage. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass jegliche Positionen auf deren Ersatz Sie als Geschädigter einen rechtlichen Anspruch haben, lückenlos und formgerecht im Gutachten aufgeführt sind. Hierfür verfügen unsere Sachverständigen über das notwendige Know-how und sind stets auf dem neuesten Stand der aktuellen Rechtslage. Immer mit dem Ziel, dass Sie Ihren Schaden zu 100% ersetzt bekommen.
Die Begutachtung des Schadens kann an unserer Kfz-Prüfstelle in Ansbach, bei Ihnen zu Hause sowie selbstverständlich auch in der Werkstatt Ihres Vertrauens erfolgen. Bei der Terminlegung bieten wir größtmögliche Flexibilität und richten uns ganz nach Ihren Bedürfnissen. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer Hotline: 0981-6962
Fall B: Wenn Sie der Unfallverursacher sind:
Wenn Sie den Unfall bzw. die Beschädigung an Ihrem Fahrzeug selbst verursacht haben, dann ist ebenfalls das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen das geeignete Mittel, um die Höhe des Schadens zu beziffern.
Hier müssen Sie jedoch Rücksprache mit Ihrer Versicherung halten, um ggf. das Kfz-Sachverständigenbüro HAAG mit der Gutachtenerstellung beauftragen zu können.
Für weitere Informationen klicken Sie hier: Unfall – Kennen Sie Ihre Rechte?
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