Mindestens 30 Jahre alt und ein überdurchschnittlich guter Originalzustand – das sind die wesentlichen Kriterien für die Zuteilung des H-Kennzeichens.
Die Zahl der Old- und Youngtimer-Liebhaber wächst stetig. Kein Wunder, denn die Oldies machen nicht nur Spaß und ziehen die Blicke auf sich, sondern sie haben sich auch als wertstabile Geldanlage erwiesen. Damit Ihr Schätzchen sich auch mit dem begehrten „H“ (für „History“) auf dem Kennzeichen schmücken kann, bedarf es nur einer Begutachtung durch einen unserer Prüfingenieure.
Dieser überprüft ob Ihr Fahrzeug mindestens 30 Jahre (ab Erstzulassung) alt ist, sich weitestgehend im Originalzustand befindet und ansonsten einen überdurchschnittlichen Pflegezustand aufweist. Ihr Fahrzeug sollte sich deutlich von üblichen alten und verbrauchten Fahrzeugen abheben. Übrigens: Mit der Begutachtung nach §23StVZO (Oldtimergutachten) geht auch immer eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung einher. Das heißt, Ihr Fahrzeug hat dann nicht nur ein „H-Kennzeichen“ sondern auch wieder eine neue Plakette. Für das Oldtimergutachten benötigen Sie bei uns keinen Termin. Für weitere Informationen klicken sie hier: KÜS-Flyer