Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

Teilnahmebedingungen „Haag Jubiläumsgewinnspiel“                                

1. Gewinnspiel und Veranstalter

Veranstalter des Haag Jubiläumsgewinnspiels (nachfolgend Gewinnspiel) ist die

Technische Überprüfungsgesellschaft mbH Haag

Stahlstraße 12
91522 Ansbach

Vertreten durch:

Geschäftsführer Dipl.-Ing. Thomas Santin

2. Teilnahme

2.1 Teilnahmeberechtigt ist jede Person ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Mitarbeiter des Veranstalters sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

2.2 Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ausschließlich in dem Zeitraum 12. September – 15. Oktober 2023 möglich. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

2.3 Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt ausschließlich über die an der Prüfstelle in Ansbach verteilten und in die Gewinnspiel-Box einzuwerfenden Gewinnspielkarten. Teilnahmebedingungen hängen vor Ort aus und können über die Homepage unter dem Reiter »Gewinnspiel« eingesehen werden.

2.4 Voraussetzung für die Teilnahme ist die vollständig ausgefüllte Gewinnspielkarte. Für die Teilnahme ist die vollständige und wahrheitsgemäße Angabe sämtlicher abgefragten Daten (Vor- und Nachname, E‐Mail-Adresse, Wohnadresse) erforderlich.

2.5 Nur vollständig ausgefüllte Gewinnspielkarten nehmen an dem Gewinnspiel teil. Unzutreffende Angaben oder unvollständig ausgefüllte Gewinnspielkarten führen zum Ausschluss von der Gewinnvergabe. Für verspätete und/oder unvollständige Eingänge kann der Veranstalter nicht verantwortlich gemacht werden.

3. Durchführung und Abwicklung

3.1 Unter allen registrierten Personen mit der richtigen Antwort, d.h. der richtig bestimmten Anzahl der roten Ballons, werden folgende Preise verlost:

  1. Preis – Wochenende – Porsche 911 – Wert: 1150,- EURO
  2. Preis – Weber Grill – E 330 – Spirit – Classic – Wert: 700 EURO
  3. Preis – Samsung Tablet – Wert: 450,- EURO
  4. – 10. Preis – Tankgutschein Esso a. 50,- EURO
    11.-20. Preis- Waschgutschein Meyer Autowaschpark – je 25,- EURO

3.2 Jede teilnehmende Person muss die richtige Anzahl der im Oldtimer Lancia enthaltenen roten Ballons bestimmen. Das mit roten Ballons befüllte Oldtimerfahrzeug Lancia kann als Video sowohl auf der Gewinnspiel-Website als auch auf einem Bildschirm an der Prüfstelle Haag, Stahlstr. 12, Ansbach begutachtet werden. Diese Spielanleitung wird auf der Webseite zum Abruf bereitgehalten.

3.3 Als richtige Antwort wird die richtig bestimmte Anzahl der im Oldtimerfahrzeug Lancia befindlichen Ballons oder der nächste Annäherungswert gewertet. Bei mehreren gleichen Antworten entscheidet das Los.

3.4 Der Gewinner wird bis zum 20.10.2023 per E‐Mail benachrichtigt und hat den Erhalt der Benachrichtigung und die Inanspruchnahme des Gewinns bis zum 30.10.2023 an die in der Benachrichtigung genannten Kontaktwege zu bestätigen, andernfalls wird der Gewinn an einen anderen Gewinnspielteilnehmer vergeben.

3.5 Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von vier Wochen nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann. Die Übermittlung der Gewinnspielpreise erfolgt persönlich an der Prüfstelle Haag, Stahlstr. 12, Ansbach.

3.6 Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten oder übertragen werden. Der Gewinn ist weder auszahlbar noch ergänzbar oder änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.

3.7 Der Veranstalter des Gewinnspiels ist für die Organisation und die Durchführung verantwortlich.

 

4. Ausschluss von der Teilnahme

4.1 Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen.

4.2 Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen (insbesondere Sammel- oder Mehrfachteilnahmen). Dies liegt auch vor, wenn ein Teilnehmer sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschafft. Des Weiteren können unwahre Personenangaben sowie der Einsatz von »Fake-Profilen« zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und/oder zurückgefordert werden.

5. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Gewinnspiels

Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen, sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels.

6. Datenschutz

Der Veranstalter erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen. Einzelheiten zur Art und zum Umfang der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die Sie unter www.haag-ansbach.de abrufen können.

7. Haftung des Veranstalters

Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:

7.1 Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

7.2 Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

7.3 Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.

7.4 Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7.5 Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern.

8. Hinweise und Bedingungen von Facebook und Instagram

8.1 Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und Instagram und wird in keiner Weise von Facebook und Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

8.2 Den Teilnehmern entstehen gegenüber Facebook und Instagram keinerlei Ansprüche aus der Teilnahme am Gewinnspiel oder durch einen Gewinn bei dem Gewinnspiel.

8.3 Anfragen und Hinweise durch die Teilnehmer sind ausschließlich an den Veranstalter und nicht an Facebook zu richten.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts (CISG).

9.3 Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.