Schadengutachten

Unfallschaden? – Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen!

Beachten Sie dabei folgendes:

 

Sie sind nicht der Unfallverursacher?

Zur Ermittlung der Schadenhöhe bzw. zur Geltendmachung des Ihnen entstandenen Schadens gegenüber der Versicherung erstellen wir für Sie detaillierte Gutachten nach Richtlinien des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen). Es dient der Versicherung als Regulierungsgrundlage. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass alle Positionen, auf deren Ersatz Sie als Geschädigter einen rechtlichen Anspruch haben, vollständig aufgeführt sind. Hierfür verfügen unsere Sachverständige über das notwendige rechtliche Expertenwissen und sind zudem stets auf dem neuesten Stand der Technik – immer mit dem Ziel, dass Sie Ihren Schaden zu 100% ersetzt bekommen.  Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Versicherung, denn Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen.

Die Begutachtung des Schadens kann an unserer Kfz-Prüfstelle in Ansbach, in der Werkstatt Ihres Vertrauens und je nach Schaden auch bei Ihnen zu Hause erfolgen. Bei der Terminlegung bieten wir größtmögliche Flexibilität und richten uns ganz nach Ihren Bedürfnissen.

Für weitere Informationen klicken Sie hier:

Unfall – Kennen Sie Ihre Rechte?

Schadensabwicklung- nach-Autounfall-So-tricksen-die-Versicherer

Sie sind der Unfallverursacher?

Sollten Sie den Unfall bzw. Schaden an Ihrem Fahrzeug selbst verursacht haben, ist das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen ebenfalls das geeignete Mittel, um die Höhe des Schadens zu beziffern. Hier müssen Sie jedoch bezüglich der Kostendeckung Rücksprache mit Ihrer Versicherung halten, um ggf. das Kfz Sachverständigenbüro HAAG mit der Gutachtenerstellung beauftragen zu können.