Sie haben sich Ihren lang gehegten Traum erfüllt und ein seltenes Auto aus dem Ausland importiert? Oder Sie haben einen Scheunenfund gemacht und wollen Großvaters Schätzchen wieder zurück auf die Straße bringen? – Dann sind Sie bei uns richtig!
Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, muss bei der Zulassungsbehörde ein Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis gestellt werden. Dies ist zum Beispiel nötig, wenn ein Fahrzeug aus einem nicht der EU zugehörigen Staat importiert wurde und somit meist nicht den europäischen Vorschriften entspricht. Ebenfalls nötig wird dies, wenn das Fahrzeug ein speziell gefertigtes Einzelstück ist oder länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt war und die zugehörigen Fahrzeugpapiere nicht mehr vorhanden sind.
In diesen Fällen ist ein Gutachten gemäß §21 StVZO über die Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit des vorgestellten Gesamtfahrzeugs erforderlich. Es enthält eine technische Beschreibung des Fahrzeugs und dient Ihrer Zulassungsstelle als Vorlage für die Ausfertigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) und der Erteilung der Betriebserlaubnis.
Da die Vollabnahme eines Fahrzeugs mit einem zeitlichen und organisatorischen Aufwand, sowie entsprechender Vorbereitungen verbunden ist, bitten wir Sie, vorab einen geeigneten Termin mit uns zu vereinbaren.