Prüfung nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
An gewerblich genutzten Fahrzeugen führen wir für Sie die Untersuchung nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft durch. Egal ob Hubladebühne, Schiebe-Plateau, Gabelstapler oder die Winde eines Pannen-Hilfsfahrzeugs – auf unsere Sicherheitsexperten können Sie sich verlassen.
Untersuchung nach BO-Kraft
Fahrzeuge die dem gewerblichen Personentransport dienen, unterliegen besonderen Sicherheits- und Ausrüstungsvorschriften. An Taxen, Mietwagen und Kraftomnibussen führen wir für Sie die Untersuchung nach §41BOKraft (wiederkehrende Untersuchung) und §42BOKraft (außerordentliche Untersuchung) durch.
ADR
Die besondere Zulassung von Fahrzeugen für den Transport gefährlicher Güter gilt längstens für ein Jahr. Durch die Untersuchung nach den Vorschriften des ADR kann die Zulassung immer für ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Untersuchung kann jederzeit z. B. im Zuge einer Hauptuntersuchung von unseren Prüfingenieuren durchgeführt werden.
Überprüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen G607
Ein Urlaub im Wohnmobil ist für viele Menschen der Traumurlaub schlechthin. Genießen kann man ihn aber nur, wenn man sich sicher fühlt. Gas hat von Natur aus ein hohes Gefahrenpotenzial. Deswegen ist für Wohnmobile die regelmäßige Gasanlagenprüfung im Abstand von zwei Jahren Pflicht. Für Wohnwagen ist die Untersuchung freiwillig. Bei uns erhalten Sie die Prüfung Ihrer Gasanlage z. B. im Zuge einer Hauptuntersuchung ohne Voranmeldung.
GWP (wiederkehrende Gasanlagenprüfung)
Halter von Fahrzeugen die ihren PKW alternativ zum Benzinbetrieb mit Flüssiggas betreiben können, müssen die Gasanlage in regelmäßigen Abständen auf Zustand, Dichtheit und Funktion überprüfen lassen. Als kompetenter Partner für alle Prüfungen rund ums Auto bieten wir Ihnen diese Untersuchung auch ohne Voranmeldung an.
Feinstaubplakette
Die Feinstaubplakette (Umweltplakette) für Ihr Fahrzeug erhalten Sie bei uns im Haus. Die Zuteilung der Plakette richtet sich nach der Emissionsschlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren unter Feld 14.1. Welche Feinstaubplakette Ihr Fahrzeug im konkreten Fall erhält, erfahren Sie hier: KÜS Plaketten-Rechner
Wichtiger Tipp: Auch eine korrekt zugeteilte grüne Feinstaubplakette, die jedoch nicht das aktuelle Kennzeichen des Fahrzeugs trägt, führt zu einem Verwarnungsgeld durch die Polizei, egal ob Sie sich gerade in einer Umweltzone befinden oder nicht.