Sonstige Fahrzeugprüfungen

Ihr Ansprechpartner für Fahrzeugprüfungen aller Art – HAAG!

Prüfung nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV)

An gewerblich genutzten Fahrzeugen führen wir für Sie die Untersuchung nach Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft durch. Egal ob Hubladebühne, Schiebe-Plateau, Gabelstapler oder die Winde eines Pannen-Hilfsfahrzeugs – auf unsere Sicherheitsexperten können Sie sich verlassen.

Untersuchung nach BO-Kraft
Fahrzeuge, die dem gewerblichen Personentransport dienen, unterliegen besonderen Sicherheits- und Ausrüstungsvorschriften. An Taxen, Mietwagen und Kraftomnibussen führen wir für Sie die Untersuchung nach §41 BOKraft (wiederkehrende Untersuchung) und §42BOKraft (außerordentliche Untersuchung) durch.

ADR
Die besondere Zulassung von Fahrzeugen für den Transport gefährlicher Güter (z.B. Heizöl und Benzin) gilt für maximal ein Jahr. Durch die Untersuchung nach den Vorschriften des ADR kann diese Zulassung bis zum Ablauf der Tankprüfung für jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Untersuchung zur Verlängerung der Zulassung kann jederzeit z.B. im Rahmen der Hauptuntersuchung von unseren Prüfingenieuren durchgeführt werden.

Überprüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen G607
Gas hat von Natur aus ein hohes Gefahrenpotenzial. Darum ist für Wohnmobile und Wohnwägen eine Überprüfung der Dichtigkeit der Flüssiggasanlage und die Funktionsprüfung der Gasheizung im Rahmen der HU verpflichtend. Wer auf Nummer sicher gehen will und die Vorgaben vieler Campingplätze erfüllen möchte, der entscheidet sich für die zusätzliche Durchführung der G607. Dort wird die komplette Anlage von unseren Gasexperten auf Vorschriftsmäßigkeit und Funktion gecheckt.

GWP (wiederkehrende Gasanlagenprüfung)
Halter von Fahrzeugen die ihren PKW alternativ zum Benzinbetrieb mit Flüssiggas betreiben können, müssen die Gasanlage in regelmäßigen Abständen auf Zustand, Dichtheit und Funktion überprüfen lassen. Als kompetenter Partner für alle Prüfungen rund ums Auto bieten wir Ihnen diese Untersuchung auch ohne Voranmeldung an.

Feinstaubplakette
Die Feinstaubplakette (Umweltplakette) für Ihr Fahrzeug erhalten Sie bei uns. Die Zuteilung der Plakette richtet sich dabei nach der Emissionsschlüsselnummer in Ihrem Fahrzeugschein (Feld 14.1).

Achtung! – Eine korrekt zugeteilte Feinstaubplakette auf ihrem Fahrzeug, die jedoch nicht das aktuelle Kennzeichen trägt, verliert ihre Gültigkeit.

Welche Farbe die Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug haben wird, können Sie hier überprüfen: KÜS Plaketten-Rechner