All posts by: haag_admin

About haag_admin

Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO dient ausschließlich der Sicherheit im KraftverkehrOLG Koblenz, Urteil vom 30.07.2015, AZ: 1 U 232/15 Leasingvertragsabrechnung / AblöseOLG München, Urteil vom 30.11.2016, AZ: 7 U 2038/16 BVSK-Honorarbefragung ist taugliche Schätzgrundlage für die Üblichkeit des SachverständigenhonorarsAG Biedenkopf, Urteil vom 28.09.2016, AZ: 50 C 136/16 (70) Keine Wartepflicht des Geschädigten auf Restwertangebot des VersicherersAG […]

Rücktritt vom Neuwagenkauf: Anforderungen an eine Fristsetzung zur Nacherfüllung und die Obliegenheit des Käufers zum Einräumen einer NacherfüllungsmöglichkeitOLG Düsseldorf 5. Zivilsenat, Urteil vom 14.01.2016 AZ: I-5 U 49/15 Herbeigeführter Unfall in der VollkaskoversicherungOLG München, Urteil vom 18.11.2016, AZ: 10 U 1447/16 Großkundenrabatt ist bei fiktiver Abrechnung nicht in Abzug zu bringenAG Köln, Urteil vom 27.04.2016, AZ: […]

Haftung eines Kfz-Mieters gegenüber dem Kfz-Vermieter für grobes Verschulden §§ 535, 1280 BGB, 81 Abs. 2 VVGOLG Hamm, Urteil vom 30.05.2016, Az.: III-18 U 155/15 LG Hannover versus VHVLG Hannover, Urteil vom 07.06. 2016 AZ: 9 S 32/15 Keine Verweisung auf die günstigeren Preise einer Partnerwerkstatt und deren SonderkonditionenAG Frankenthal, Urteil vom 07.07.2016, AZ: 3a […]

Obliegenheitsverletzung bei fraglicher Unfallflucht AKB § 28 VVG, § 142 StGBOLG Hamm, Urteil vom 15.04.2016, AZ: I-20 U 240/15 Zu den Voraussetzungen des Zustandekommens einer GarantievereinbarungLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2016,  AZ: 9 S 3/16 Ersatzfahrzeug muss nicht auf dem überregionalen Markt gesucht werdenAG Bonn, Urteil vom 03.05.2016, AZ: 104 C 101/15 AG Hannover schätzt nach […]

Im Weihnachtsmonat Dezember erhalten Sie zu jeder Fahrzeuguntersuchung eine praktische Brotzeitbox, gefüllt mit Weihnachtsplätzchen der Ansbacher Bäckerei Völklein. Ein frohes Fest wünscht Ihr Kfz-Sachverständigenbüro HAAG!

Gelegentlich könnte man den Eindruck gewinnen, dass dem Bemühen der Versicherungswirtschaft, einzelne Rechnungspositionen zu kürzen, gegenübersteht das Bemühen, neue Schadenspositionen durchzusetzen. Diese Betrachtungsweise ist jedoch oberflächlich und verkennt, dass es eben nicht darum geht, Schadenspositionen zu streichen oder neue Schadenspositionen zu finden, sondern es geht im Ergebnis darum, einen unfallbedingt eingetretenen Schaden vollumfänglich zu erfassen. […]