Ratgeber

Andere Länder, andere Sitten: Die Redewendung klingt altbacken, kann aber bei einer Urlaubsreise ruckzuck mal eben ein Loch in die Urlaubskasse reißen. Wenn man wegen einer Geschwindigkeitsübertretung zur Kasse gebeten wird, weil man die Bestimmungen im jeweiligen Land nicht kennt. Die KÜS gibt einen Überblick, welche Geschwindigkeitsregeln in den Nachbarländern für Pkw gelten.
Der Sommer ist da – zumindest für die ersten wirklich warmen und sonnigen Tage im Jahr. Motorradfans nutzen diese Zeit, um sie für eine ausgedehnte Tour zu nutzen. Die KÜS verrät drei Tour-Tipps, die sich wirklich lohnen: Die Schwarzwaldhochstraße Sie verbindet die Stadt mit Deutschlands größtem Marktplatz und einem modernen Kurort. Zwischen Freudenstadt und Baden-Baden […]
Die KÜS erklärt, wann die Hauptuntersuchung (HU) tatsächlich abgelaufen ist, was es mit dem „Überziehen“ auf sich hat und welche Strafen und Kosten drohen.

Bei dieser Überprüfung kontrolliert ein Prüfingenieur ob das Fahrzeug sich in einem technisch einwandfreien Zustand im Sinne der StVZO befindet oder Mängel aufweist. Das genaue Datum für die technische Überprüfung ist auf der HU-Plakette am Fahrzeug abzulesen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) vermerkt.

Die KÜS erklärt, wann die Hauptuntersuchung (HU) tatsächlich abgelaufen ist, was es mit dem „Überziehen“ auf sich hat und welche Strafen und Kosten drohen.

Bei dieser Überprüfung kontrolliert ein Prüfingenieur ob das Fahrzeug sich in einem technisch einwandfreien Zustand im Sinne der StVZO befindet oder Mängel aufweist. Das genaue Datum für die technische Überprüfung ist auf der HU-Plakette am Fahrzeug abzulesen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) vermerkt.

Die KÜS erklärt, wann die Hauptuntersuchung (HU) tatsächlich abgelaufen ist, was es mit dem „Überziehen“ auf sich hat und welche Strafen und Kosten drohen.

Bei dieser Überprüfung kontrolliert ein Prüfingenieur ob das Fahrzeug sich in einem technisch einwandfreien Zustand im Sinne der StVZO befindet oder Mängel aufweist. Das genaue Datum für die technische Überprüfung ist auf der HU-Plakette am Fahrzeug abzulesen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) vermerkt.