Seit ihrer Zulassung im Juli 2019 sorgen Elektro-Kleinstfahrzeuge wie Segways und E-Roller immer wieder für Schlagzeilen. Viele Städte machen Auflagen, etwa wo die Roller abgestellt werden dürfen. Ein Urteil stellt klar, dass Vermieter von E-Rollern nicht haften, wenn sie die Auflagen der jeweiligen Behörden einhalten. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Bremen am 15. November 2023 (AZ: 1 U 15/23), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert.