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Das Thema E-Mobilität nimmt langsam auch bei Lastkraftwagen Fahrt auf. Nachdem Mercedes Mitte Februar den Start für einen Kleinserienbau des Urban eTrucks noch für dieses Jahr angekündigt hat, zieht jetzt Mitbewerber MAN nach und stellt ebenfalls den Bau einer Kleinserie von Elektro-Lkw für Ende 2018 in Aussicht.
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Neupreisentschädigung bei Versicherung eines Leasing-FahrzeugsBGH, Urteil vom 26.10.2016, AZ: IV ZR 193/15 Modus der Schwacke-Liste statt Fraunhofer/ Kein Eigenersparnisabzug bei klassenniedriger AnmietungLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2016, AZ: 2-16 S 74/16 BVSK-Honorarbefragung ist taugliche Schätzgrundlage für die Erforderlichkeit des SachverständigenhonorarsAG Bad Kreuznach, Urteil vom 12.10.2016, AZ: 23 C 151/16 Zur Erstattungsfähigkeit der tatsächlich angefallener ReparaturkostenAG Bad Oeynhausen, Urteil vom […]

Die Karnevalszeit beginnt: Manch einer feiert von der Weiberfastnacht bis Aschermittwoch durch – oft begleitet von alkoholischen Getränken. Das Auto muss dann stehen bleiben. Doch selbst wer nüchtern bleibt, kann sich und andere im Straßenverkehr gefährden. Denn Übermüdung hat eine ähnliche Wirkung auf die Fahrtüchtigkeit wie Alkohol. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) warnt deshalb mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) im Rahmen seiner Kampagne „Vorsicht Sekundenschlaf! Die Aktion gegen Müdigkeit am Steuer.“ gerade an den närrischen Tagen vor den Gefahren von Schlafmangel im Straßenverkehr. … 2017/16103/1.jpg

Die Kaskoversicherung muss nach einem Verkehrsunfall auch die Kosten für die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs übernehmen. Wird das Fahrzeug privat gekauft, darf sie nicht den Wert der Mehrwertsteuer abziehen. Auch nicht, wenn bei diesem Privatkauf keine Umsatzsteuer angefallen ist. Lag der Kaufpreis über dem Brutto-Wiederbeschaffungswert, muss sie letzteren auch erstatten. Über dieses Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 6. Oktober 2016 (AZ: 8 U 111/16) informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Jahrbücher von Automobilmarken sind mehr oder minder Pflicht für Fans: Sie pflegen das Bewährte und bilanzieren die Erfolge eines Jahres. Das kann man aber auch anders machen.

„Auf neuen Wegen“ nennt Alfa Romeo im Untertitel sein jüngst erschienenes Jahrbuch von 2016. Das ist nicht untertrieben, denn mit dem Stelvio wurde das erste SUV der Alfa-Geschichte vorgestellt. PS-Puristen, Sportwagen-Enthusiasten und vor allem Alfa-Traditionalisten mag das durchaus irritert haben. Die Entscheidung, ein SUV auf die Räder zu stellen, zeigt aber: Aktuelle Trends werden aufgegriffen, es wird reagiert. Auch ein Unternehmen, dessen Modelle man in erster Linie mit Spaß, Tempo und schnittigen Karosserien verbindet, muss rechnen können.
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Der Crossland X ersetzt ab Mitte diesen Jahres den Opel-Van Meriva. Der neue Rüsselsheimer steht auf einer mit dem Allianzpartner PSA entwickelten neuen Plattform, die auch der neue Citroen C3 Picasso nutzen wird. Das X steht für sportliche SUV beziehungsweise Crossover-Modelle. Optisch ist der Crossland X ganz ein SUV, Allrad fehlt ihm jedoch gänzlich. Aber das ist im Grunde ein vernünftiger Trend um Anschaffungs- und Kraftstoffkosten zu sparen. Mit dem neuen SUV geht Opel in ein boomendes Segment, in dem sich Fahrzeuge wie der der Renault Captur, Peugeot 2008 und der Fiat 500X tummeln, auf Kundenfang.
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Importmarken wachsen derzeit auf dem Gesamtmarkt stärker als die deutschen Automobil-Hersteller. Zwar erreichten SUVs zum Ende des vergangenen Jahres den höchsten Marktanteil in ihrer Geschichte, doch das Segment der Kleinst- und Kleinwagen habe in der Gunst der Käufer erheblich aufgeholt. Das geht aus aktuellen Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) hervor, nach den die Importeure gegenüber den deutschen Volumen-Herstellern erheblich aufgeholt haben. … 2017/16093/1.jpg

Bei großen Veranstaltungen wie Karnevalspartys oder Faschingsumzügen fühlen sich viele Menschen nicht mehr sicher und packen ein Pfefferspray ein. Pfeffersprays, die mit der Aufschrift „nur zur Tierabwehr“ versehen sind, kann man ohne Altersbeschränkung kaufen und mit sich führen. Aber auch diese sind ausschließlich zur Notwehr und Nothilfe erlaubt. Wer ein Pfefferspray einsetzt, ohne in Gefahr gewesen zu sein, begeht eine gefährliche Körperverletzung und macht sich damit strafbar. …