Neuigkeiten

Liebe Leserin!
Leber Leser!

Das neue Autojahr hat kaum begonnen, da sind wir auch schon mittendrin. Die beiden amerikanischen Super-Messen in Las Vegas (CES) und Detroit (NAIAS) zeigen uns mehr als nur Trends und neue Fahrzeuge. Sie weisen uns gerade mit der Avantgarde-Ausstellung im Spielerparadies Las Vegas mit ihren vielfältigen digitalen Möglichkeiten den Weg in die (schöne?) neue Auto-Welt der kommenden Jahre und Jahrzehnte. Eine Welt, in der wir dank immer perfekterer Algorithmen dem Fahrzeug immer mehr Verantwortung, Selbstständigkeit und damit Macht überlassen müssen und werden. …

Renault erweitert seine Transporter-Palette um den elektrischen Master Z.E. Er zielt insbesondere auf den innerstädtischen Lieferverkehr und Gemeindeverwaltungen von Großstädten als potentielle Kunden. Den Antrieb übernimmt wie beim Kangoo Z.E. die neue Z.E.33-Batterie an Bord. Der flache Stromspeicher befindet sich in Unterflurbauweise unter dem Frachtraumboden, so dass der Laderaum uneingeschränkt zur Verfügung steht.

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Nachdem in der Etappenstadt Chilecito wieder alle Teilnehmer eingesammelt waren und die neue, aktuelle Startordnung hergestellt war, ging es ordnungsgemäß in die 10. Tagesetappe. Die brachte zwar für die drei führenden Peugeots keine großen Veränderungen im Klassement, außer dass Peterhansel seinen Vorsprung auf Hauptgegner Loeb auf insgesamt gut 4 Minuten ausbauen konnte. Aber die Folgenden wechselten munter die Positionen.

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Vor mittlerweile sechs Jahren führte Toyota den Kleinstwagen iQ in einem Segment ein, das damals vom „Platzhirschen“ Mercedes smart fast alleine beherrscht wurde. Doch die neue Konkurrenz belebte offenbar das Geschäft. Der Mini-Japaner verkaufte sich wie „geschnittenes Brot“ und als Folge stattete der Hersteller den Winzling mit einem neuen zusätzlichen Antriebsaggregat aus. Daraus wurde der Toyota iQ 1,33 mit 98-PS-Benziner. Dennoch wurde der iQ bei uns nur bis zum Jahr 2014 angeboten. Als gut erhaltener Gebrauchter hat er jedoch nach wie vor seine Vorzüge, auch wenn Toyota in diesem Segment nun auf den Aygo setzt.

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Den Outback schickt Subaru mit verbesserter Sicherheitsausstattung ins Modelljahr 2017. Ein Paket aus Totwinkel-, Spurwechsel- und Querverkehrassistent, bisher der Top-Ausstattung vorbehalten, ist nun ab der zweiten Ausstattungslinie „Active“ serienmäßig. Ein Fernlichtassistent und das prämierte „Eyesight“-Fahrerassistenzsystem gehören ebenfalls zu den neuen Outback-Features. Unverändert bleiben Ausstattungslinien und Motorenangebot. Immer serienmäßig sind eine Berganfahrhilfe, eine aktive elektronisch geregelte Drehmomentverteilung, Freisprecheinrichtung mit Lenkradbedientasten und Spracherkennung, Zwei-Zonen-Klimaautomatik, Licht- und Regensensor sowie ein Audiosystem. Der Grundpreis beim Subaru Outback beträgt 34.600 Euro. 2017/15949/1.jpg

Jaguar legt zum Modelljahreswechsel beim Sportwagen F-Type ein Sondermodell auf. Die „400 Sport“-Edition von Coupé und Cabrio wird von einem um 20 PS auf 294 kW/400 PS verstärkten 3,0-Liter-V6-Kompressormotor angetrieben, der wahlweise mit Hinterrad- oder Allradantrieb kombiniert werden kann. Die Kraftübertragung leistet in beiden Fällen eine Achtgangautomatik. Dazu gibt es als optische Erkennungszeichen gelbe Bremssättel, Sportsitze in Lederausführung und diverse Sondermodell-Plaketten im Innenraum. Die Preisliste startet bei 99.350 Euro für das Coupé und 106.350 Euro für das Cabrio. Gegenüber dem Standardmodell in der Ausführung mit 280 kW/380 PS entspricht das einem Aufschlag von knapp 12.000 Euro. … 2017/15950/1.jpg

Nachdem die 9. Etappe wegen des riesigen Erdrutsches, der auch einen Teil eines Dorfes verschüttete, neutralisiert wurde und zu langen Umwegen gezwungen hatte, trafen sich die Wettbewerbs- und Servicefahrzeuge in Chilecito wieder. Ein Regroupement (neue Startliste) musste nach dem aktuellen Stand des derzeitigen Gesamtergebnisses vorgenommen werden. Alle Teams sind sich einig, dass die unsäglichen Wetterkapriolen, die unplanmäßigen Neutralisationen und entsprechenden Umwege, gerade nach den fünf Tagen in transalpinen Höhen zwischen 3000 und über 4000 Metern das Nervengerüst reichlich strapaziert haben.

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Obliegenheitsverletzung bei fraglicher Unfallflucht AKB § 28 VVG, § 142 StGBOLG Hamm, Urteil vom 15.04.2016, AZ: I-20 U 240/15 Zu den Voraussetzungen des Zustandekommens einer GarantievereinbarungLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2016,  AZ: 9 S 3/16 Ersatzfahrzeug muss nicht auf dem überregionalen Markt gesucht werdenAG Bonn, Urteil vom 03.05.2016, AZ: 104 C 101/15 AG Hannover schätzt nach […]