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Wer ein Fahrverbot zu erwarten hat, kann bei langer Verfahrensdauer vielleicht aufatmen. Der Gesetzgeber knüpft an ein Fahrverbot eine erzieherische Wirkung. Was ist aber, wenn die Tat lange her ist?
Aufgrund dieser Ablenkung bemerkte er nicht, dass sich in einer vor ihm liegenden langgezogenen Rechtskurve eine Mutter mit ihrer dreijährigen Tochter auf dem Fahrrad und die 6-jährige Tochter sich mit einem eigenen Fahrrad vor der Mutter befanden.