Ratgeber

Stürzt ein Fußgänger auf einem öffentlichen Weg, stellt sich immer die Frage, ob die Gemeinde gegen ihre Verkehrssicherungspflicht verstoßen hat. Wenn ja, hat der Gestürzte Ansprüche auf Schadensersatz und unter Umständen auch Schmerzensgeld. Anderes gilt nur dann, wenn Gefahren ausgeräumt werden müssen, die auch für einen sorgsamen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die der Passant sich nicht oder nicht rechtzeitig einstellen kann. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 5. Juli 2018 (AZ: 1 U 1069/17).

Der Beitrag Recht: Fußgängersicherheit erschien zuerst auf KÜS Newsroom.

Polizisten dürfen einen Geschwindigkeitsverstoß nicht nur schätzen. Es sind weitere tatsächliche Feststellungen notwendig, etwa zu einem besonderen Fahrverhalten oder dessen Auswirkung auf andere Verkehrsteilnehmer. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund (AZ: 729 OWi 379/17, 729 OWi – 261 Js 2511/17 – 379/17) vom 6. Februar 2018.

Der Beitrag Recht: Geschwindigkeitsverstoß – Polizeiliche Schätzung allein reicht nicht erschien zuerst auf KÜS Newsroom.

Rund 17.000 Menschen verunglückten 2017 bei Verkehrsunfällen, bei denen Alkohol im Spiel war, 231 Menschen kamen dabei ums Leben. Eine repräsentative Befragung von 1.500 Personen im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), durchgeführt vom Marktforschungsinstitut Ipsos im Dezember 2018, zeigt, dass diese Gefahr nach wie vor unterschätzt wird: Jeder vierte Befragte würde bei einer Party innerhalb von vier Stunden ein bis zwei Gläser Bier (0,3 Liter) trinken und anschließend mit dem Auto nach Hause fahren.

Der Beitrag DVR: Alkohol im Straßenverkehr als unterschätzte Gefahr erschien zuerst auf KÜS Newsroom.

Auch wenn ein Bußgeldbescheid bereits rechtskräftig geworden ist, kann man in Ausnahmefällen noch dagegen vorgehen – mit einem Wiederaufnahmeverfahren. Dieses ist nur möglich, wenn eine Geldbuße von mindestens 250 Euro oder ein Fahrverbot verhängt wurde. Darüber informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de.

Der Beitrag Recht: Bußgeld und Wiederaufnahmeverfahren erschien zuerst auf KÜS Newsroom.