Ratgeber

Straßenbahnen haben auch dann Vorrang, wenn die Ampel einer über die Schienen führenden Fahrspur für Kraftfahrzeuge grün ist. Ein Autofahrer ist dann trotz Grün allein für den Unfall verantwortlich. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 13. April 2018 (AZ: 7 U 36/17), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrechts des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert.
Wenn man im Versicherungsvertrag angibt, in der Garage zu parken, dann muss man dies auch tun. Steht der Wagen nachts nur vor der Garage und wird dort gestohlen, muss man den Schaden teilweise selbst übernehmen. Schließlich zahlt man wegen der Zusicherung, in der Garage zu parken, auch geringere Versicherungsprämien. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Magdeburg vom 11. September 2018 (AZ: 11 O 217/18). Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) rät daher dringend, sich an die Vereinbarungen in einem Versicherungsvertrag zu halten.
Teilt ein Fahrzeughalter verspätet mit, dass ein anderer als er selbst für einen Parkverstoß mit seinem Auto verantwortlich ist, muss er dennoch die Verfahrenskosten bezahlen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 11. Oktober 2018 (AZ: 953 OWi 195/18). Allerdings muss nach der Verfolgungsverjährung nicht mehr das Knöllchen bezahlt werden, so die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).