Straßenbahnen haben auch dann Vorrang, wenn die Ampel einer über die Schienen führenden Fahrspur für Kraftfahrzeuge grün ist. Ein Autofahrer ist dann trotz Grün allein für den Unfall verantwortlich. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 13. April 2018 (AZ: 7 U 36/17), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrechts des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert.