Kfz-Versicherungen haften in der Regel für Schäden durch Marder oder Nagetiere am Fahrzeug. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind nur Fahrgastraum und Kofferraum. So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am 5. September 2018 (AZ: / U 25/16), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Der Beitrag Recht: Mäusebiss am Auto erschien zuerst auf KÜS Newsroom.