Beim Kauf eines Gebrauchtwagens muss der Käufer den Fahrzeugbrief kontrollieren, um sicherzustellen, dass das Auto dem Verkäufer auch gehört. Beweisen können muss er das allerdings nicht. Wenn es sich um ein gestohlenes Fahrzeug handelt, liegt die Beweislast beim wahren Besitzer, wie aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervorgeht.