Rettungswagen haben es in Noteinsätzen meist eilig, doch während der Fahrer aufs Tempo drückt, muss er weiter Sorgfalt walten lassen. Falls nicht, kann er für Unfallschäden in Haftung genommen werden, wie ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf (Az.: I-1 U 122/20) zeigt.