Radfahrer, die auf einem Fahrradweg entgegen der Fahrtrichtung unterwegs sind, müssen besonders aufpassen. Bei einem Unfall mit einem Fußgänger haftet er dann ganz überwiegend. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9. Mai 2017 (AZ: 4 U 233/16), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
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