Wer unerlaubt Waffen besitzt und andere damit verletzt, ist ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Wer deswegen verurteilt wird, riskiert den Führerschein. In der Regel wird bei solchen Verurteilungen auch die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) angeordnet. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 8. März 2016 (AZ: 3 L 168/16.NW). …