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Viele Autofahrer finanzieren ihren Autokauf mit Hilfe eines Kredits. Dabei müssen die Käufer über die Widerrufsmöglichkeiten richtig belehrt werden. Ist dies nicht der Fall, kann der Autokreditvertrag widerrufen werden. Dabei erhält man sämtliche gezahlten Raten zurück. Auch muss man weder Wertersatz noch eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Ravensburg vom 7. August 2018 (AZ: 2 O 259/17). Ein Widerruf ist auch nach einem längeren Zeitraum, wie hier nach etwa knapp zwei Jahren, möglich, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Immer öfter werden Fahrzeuge im Internet angeboten. Hierfür gibt es auch die entsprechenden Plattformen. Der Kontakt mit dem Verbraucher läuft meist über E-Mail oder Telefon. Das Ganze macht den Autokauf jedoch noch nicht zu einem so genannten Fernabsatzgeschäft. Die dort großzügigen Regeln für einen Widerruf gelten beim Autokauf nicht. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts 16. September 2019 (AZ: 2 O 683/19).
Auch wenn es sich ganz offensichtlich noch nicht herumgesprochen hat: Es darf immer nur eine Person auf einem E-Scooter fahren. „Personenbeförderung mit dem Elektroroller ist ausdrücklich verboten“, sagt Dr. Daniela Mielchen, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Wer Mitfahrer mitnimmt, müsse mit einem Bußgeld rechnen. E-Scooter dürfen übrigens ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden. Die Rechtsanwältin verweist auf weitere häufige Fragen, die sich in Zusanmmenhang mit den E-Scootern ergeben.