Ein Fahrtenbuch kann nicht ohne weiteres auferlegt werden. Nachweisbar muss der Betroffene über seinen Verkehrsverstoß rechtzeitig informiert worden sein. Ebenso muss die Polizei ihrer Ermittlungspflicht nachgekommen sein.
Ausdrückliche Parkverbote für Fahrräder und E-Scooter gibt es zwar keine – ausnahmslos überall abstellen darf man sein Gefährt deshalb aber nicht, informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de.
Ein Autohaus darf in seiner Anzeige nicht verschweigen, dass der Gebrauchtwagen vorher als Mietwagen genutzt wurde. Diese Information ist für potentielle Käufer wichtig bei ihrer Kaufentscheidung.
Wenn nach einem Verkehrsverstoß der Fahrer nicht festgestellt werden kann, muss man häufig ein Fahrtenbuch führen. Dies gilt auch in den Fällen des Zeugnisverweigerungsrechts.
Bahnübergänge ohne Schranken sind verlockend – besonders für diejenigen, die noch schnell vor dem Zug überqueren wollen. Aber Vorsicht: Wer das Rot ignoriert, riskiert viel.
Manche Landstraßen sind für Motorräder besonders interessant. Sperrt der Landkreis eine Strecke für Motorräder aufgrund der erhöhten Unfallgefahr und Lärmbelästigung, muss er dabei den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten.
Illegale Autorennen stellen eine große Gefahr dar – darum wollen die Behörden dem auch mit unterschiedlichsten Mitteln entgegentreten. Beispielsweise kann auf Autobahnen auf betroffenen Abschnitten die Geschwindigkeit begrenzt werden.