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Bei einem Verkehrsunfall hat das Unfallopfer Anspruch auf Schadensersatz. Der Schadensersatz entfällt, wenn es sich um einen vorgetäuschten Verkehrsunfall handelt. Es könnte Versicherungsbetrug vorliegen. Dieses „vorsätzliche Herbeiführen eines Unfalls“ muss die Versicherung allerdings nachweisen. Gelingt dem Versicherer das nicht, verbleibt es bei seiner Leistungspflicht. Weil er aber bei einem Unfall nicht selbst dabei ist, reicht es auch, wenn er viele Indizien vorträgt, die für eine vorsätzliche Herbeiführung des Unfalls sprechen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Coburg vom 5. Juni 2018 (AZ: 24 O 360/16)

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Lässt das Unfallopfer ein Gutachten erstellen, muss der Verursacher des Unfalls die Kosten hierfür übernehmen. Das gilt selbst dann, wenn das Gutachten Fehler hat. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 24. Oktober 2019 (AZ: 31 C 1884/16 (17)).

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Stürzt ein Fußgänger auf einem öffentlichen Weg, stellt sich immer die Frage, ob die Gemeinde gegen ihre Verkehrssicherungspflicht verstoßen hat. Wenn ja, hat der Gestürzte Ansprüche auf Schadensersatz und unter Umständen auch Schmerzensgeld. Anderes gilt nur dann, wenn Gefahren ausgeräumt werden müssen, die auch für einen sorgsamen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die der Passant sich nicht oder nicht rechtzeitig einstellen kann. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 5. Juli 2018 (AZ: 1 U 1069/17).

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Polizisten dürfen einen Geschwindigkeitsverstoß nicht nur schätzen. Es sind weitere tatsächliche Feststellungen notwendig, etwa zu einem besonderen Fahrverhalten oder dessen Auswirkung auf andere Verkehrsteilnehmer. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund (AZ: 729 OWi 379/17, 729 OWi – 261 Js 2511/17 – 379/17) vom 6. Februar 2018.

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Auch wenn ein Bußgeldbescheid bereits rechtskräftig geworden ist, kann man in Ausnahmefällen noch dagegen vorgehen – mit einem Wiederaufnahmeverfahren. Dieses ist nur möglich, wenn eine Geldbuße von mindestens 250 Euro oder ein Fahrverbot verhängt wurde. Darüber informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de.

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Eine Fußgängerzone, die nur für den „Lieferverkehr“ freigegeben ist, darf nicht von einem Taxi befahren werden. Bei Lieferverkehr handelt es sich um den Transport von Gegenständen, nicht jedoch um das Abholen oder Bringen von Personen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 9. Juli 2018 (A-Z: 3 OLG 130 Ss 58/18).
Soll ein Mietwagen in einer Tiefgarage zurückgegeben werden, darf der Kunde grundsätzlich darauf vertrauen, dass der Wagen nicht zu hoch ist, um mit ihm in die Tiefgarage hineinzufahren. Ist dies nicht der Fall, haftet der Kunde bei einem Unfall nicht wegen grober Fahrlässigkeit. Wird auf die niedrigere Höhe im weiteren Verlauf der Garage hingewiesen, haftet er wegen einfacher Fahrlässigkeit. Ist die Haftung im Mietvertrag auf Fälle der groben Fahrlässigkeit beschränkt, muss er keinen Schadensersatz zahlen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 17. Mai 2018 (AZ: 412 C 24937/17).

Wer mit einem CarSharing-Fahrzeug unterwegs ist, begeht auch dann Unfallflucht, wenn bei dem Unfall nur das gemietete Fahrzeug beschädigt wird. Bei einem „bedeutenden Schaden“ muss er sogar mit der Entziehung des Führerscheins rechnen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten vom 21. März 2018 (AZ: 297 Gs 47/18).
Eine Gemeinde kann für ein Wohngebiet ein Nachtfahrverbot für Lkw verhängen – auch wenn das Unternehmen üblicherweise seine Betriebsstätte über das Wohngebiet anfährt. Die Nachtruhe für die Bewohner wiegt schwerer als das Interesse der ansässigen Firma auf optimierte Betriebsabläufe. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 14. November 2018 (AZ: 5 L 1092/18.KO).
Straßenbahnen haben auch dann Vorrang, wenn die Ampel einer über die Schienen führenden Fahrspur für Kraftfahrzeuge grün ist. Ein Autofahrer ist dann trotz Grün allein für den Unfall verantwortlich. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 13. April 2018 (AZ: 7 U 36/17), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrechts des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert.