Bei einem Verkehrsunfall hat das Unfallopfer Anspruch auf Schadensersatz. Der Schadensersatz entfällt, wenn es sich um einen vorgetäuschten Verkehrsunfall handelt. Es könnte Versicherungsbetrug vorliegen. Dieses „vorsätzliche Herbeiführen eines Unfalls“ muss die Versicherung allerdings nachweisen. Gelingt dem Versicherer das nicht, verbleibt es bei seiner Leistungspflicht. Weil er aber bei einem Unfall nicht selbst dabei ist, reicht es auch, wenn er viele Indizien vorträgt, die für eine vorsätzliche Herbeiführung des Unfalls sprechen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Coburg vom 5. Juni 2018 (AZ: 24 O 360/16)
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