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Beim Zusammenstoß eines Links- und eines entgegenkommenden Rechtsabbiegers kommt es bei der Frage der Haftung auf die Umstände des Einzelfalls an. So spielt die Ampelschaltung – etwa ob eine Linksabbiegerampel vorhanden ist – ebenso eine Rolle wie der Vorrang des „Kreuzungsräumers“. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 31. Januar 2019 (AZ: 22 U 211/16), worüber die Arbeitsgemeinschaft des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Wer auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall Anspruch erhebt, muss Eigentümer des Fahrzeugs sein. Es gibt zwar eine so genannte Eigentumsvermutung, jedoch ist diese nicht zwingend. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 21. September 2018 (AZ: 10 U 1502/18).
Wird ein Lkw beladen oder entladen, gehört dies zum Betrieb des Fahrzeugs. Entsprechend kann sich auch dessen Betriebsgefahr verwirklichen. Dies ist für die Mithaftung bei einem Unfall wichtig. Wird das Fahrzeug mit Hilfe eines elektronischen Hubwagens (Elektroameise) be- bzw. entladen, greift die Betriebsgefahr des Lkw auch bei einem Unfall. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 6. Dezember 2018 (AZ: 3 U 59/18).