Wird ein Lkw beladen oder entladen, gehört dies zum Betrieb des Fahrzeugs. Entsprechend kann sich auch dessen Betriebsgefahr verwirklichen. Dies ist für die Mithaftung bei einem Unfall wichtig. Wird das Fahrzeug mit Hilfe eines elektronischen Hubwagens (Elektroameise) be- bzw. entladen, greift die Betriebsgefahr des Lkw auch bei einem Unfall. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 6. Dezember 2018 (AZ: 3 U 59/18).