Recht

Ein neuer Arbeitsplatz ist für viele Menschen ein Neuanfang – und oft auch mit Mobilität verbunden. Was aber, wenn ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot bereits vor der Anstellung zugestellt wurde? Muss der Betroffene das Fahrverbot dann auf jeden Fall antreten, auch wenn der neue Job ohne Führerschein gefährdet ist? Das Oberlandesgericht Naumburg hat in einem aktuellen Fall entschieden: Auch bei nachträglichem Arbeitsantritt kann ein Fahrverbot unter Umständen entfallen.
In Bußgeldverfahren wegen Verkehrsverstößen kommt es häufig auf Fristen an. Denn: Vergeht zu viel Zeit, Zeit, darf niemand mehr belangt werden – die sogenannte Verfolgungsverjährung (meist sechs Monate) tritt ein. Das Oberlandesgericht Naumburg hat am 11. November 2024 (AZ: 1 ORbs 230/24) klargestellt: Hebt das Gericht einen bereits angesetzten Hauptverhandlungstermin auf Antrag des Anwalts auf und entscheidet später im schriftlichen Verfahren, unterbricht dies nicht die Verjährung.
Engstellen auf der Straße sind potenzielle Gefahrenstellen. Besonders kritisch wird es, wenn ein Spurwechsel erforderlich ist. Nach dem sogenannten Anscheinsbeweis wäre dann in aller Regel derjenige schuld, der die Spur wechselt. Dies bestätigte auch das Landgericht Essen am 24. September 2024 (AZ: 13 S 41/24), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufzeigt. Bei Kollisionen im Bereich von Engstellen hafte im Regelfall der Fahrer allein, der den Fahrstreifen wechselt.