Schon Paragraph 1 in der Straßenverkehrsordnung legt unmissverständlich fest, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert. Brenzlige Situationen gibt es ständig, daher müssen alle besondere Sorgfalt walten lassen, um Unfälle zu vermeiden. Gerade beim Überholen von Zweirädern kommt es auf die Verantwortung von Fahrern an, ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten. Sonst zahlt man Schadensersatz, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall und die Anwaltskosten.