
Nicht jeder Verkehrsunfall geht mit einem Blechschaden einher. Doch auch wenn es keine Kollision gibt, kann eine Mithaftung entstehen – nämlich dann, wenn das Verhalten eines Verkehrsteilnehmers den anderen zu einem folgenschweren Ausweichmanöver zwingt. Entscheidend ist dabei der unmittelbare zeitliche und räumliche Zusammenhang des Fahrverhaltens mit dem Unfallgeschehen.
