Wer nach längerem Auslandsaufenthalt in einem Land mit Linksverkehr zurück in Deutschland auf der falschen Straßenseite fährt, handelt unachtsam, aber nicht rücksichtslos. Diese juristisch wichtige Unterscheidung hat das Pfälzische Oberlandesgericht nun im Fall eines Thailand-Rückkehrers getroffen. Der Mann hatte nahe Ramstein eine Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug verursacht, bei dem dessen zwei Insassen verletzt wurden.