Ratgeber

Ich überlege, mein Fahrzeug tiefer zu legen. Worauf muss ich dabei achten? Antwort von Hans-Georg Marmit, KÜS: Auch wenn es zunächst einfach aussieht, das Tieferlegen birgt ebenso Tücken wie die Erhöhung eines Fahrzeugaufbaus. Beides sollte daher unbedingt nach Vorschrift erfolgen. Wer einfach drauflos handelt oder handeln lässt, kann viel Ärger mit der Polizei bekommen. Tatsächlich …

Leser fragen – Experten antworten: Tieferlegung Weiterlesen »

Viele Autofahrer finanzieren ihren Autokauf mit Hilfe eines Kredits. Dabei müssen die Käufer über die Widerrufsmöglichkeiten richtig belehrt werden. Ist dies nicht der Fall, kann der Autokreditvertrag widerrufen werden. Dabei erhält man sämtliche gezahlten Raten zurück. Auch muss man weder Wertersatz noch eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Ravensburg vom 7. August 2018 (AZ: 2 O 259/17). Ein Widerruf ist auch nach einem längeren Zeitraum, wie hier nach etwa knapp zwei Jahren, möglich, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).