Die Straßenverkehrsordnung verlangt von Autofahrern beim Ausparken ein Höchstmaß an Sorgfalt. Dies gilt insbesondere dann, wenn man rückwärts auf eine Straße fährt. Kommt es trotzdem zu einem Unfall, geht man nach aller Erfahrung nach davon aus, dass der Ausparkende die Schuld trägt. Juristen nennen dies den Anscheinsbeweis.