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„Astrid“: Einfacher kann ein Titel nicht ausfallen. Er bringt die ersten Lebensjahre einer Frau auf die Leinwand, deren Biographie und Werk fast 20 Jahre nach ihrem Tod aktueller zu sein scheinen denn je. Wer nach dem Film oder aus anderen Gründen (wieder) etwas über das Leben von Astrid Lindgren erfahren will, ist mit Jens Andersens Biographie hervorragend beraten.

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Bei Heuschnupfen kann das Auto ein Rückzugsort sein. Denn damit der Blütenstaub nicht über die Lüftung ins Auto gelangt, besitzen neuere Fahrzeuge Pollenfilter. Wer keinen hat, kann jeden normalen Filter gegen einen Pollen- oder Aktivkohlefilter eintauschen. Der einmalige Kauf reicht allerdings nicht: Weil die Filter nach einer Weile zusetzen, müssen sie regelmäßig getauscht werden. Ersetzen …

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Mit der ADAC Saarland-Pfalz Rallye am 8. und 9. März beginnt die deutsche Rallye Saison 2019. Neben der Deutschen Rallye Meisterschaft (DRM) werden dann auch die ersten Rennen von ADAC Rallye Masters und ADAC Rallye Cup ausgetragen. Besonderer Höhepunkt für die Zuschauer ist wieder die KÜS-Special-Stage.

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Bentley beansprucht für den Bentayga den Titel des schnellsten Serien-SUV der Welt. In der nun vorgestellten „Speed“-Variante soll der 5,14 Meter lange Allrader eine Spitzengeschwindigkeit von 306 km/h erreichen und das bislang flotteste Standardmodell der Baureihe damit um 5 km/h übertreffen.

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Bei einem Verkehrsunfall hat das Unfallopfer Anspruch auf Schadensersatz. Der Schadensersatz entfällt, wenn es sich um einen vorgetäuschten Verkehrsunfall handelt. Es könnte Versicherungsbetrug vorliegen. Dieses „vorsätzliche Herbeiführen eines Unfalls“ muss die Versicherung allerdings nachweisen. Gelingt dem Versicherer das nicht, verbleibt es bei seiner Leistungspflicht. Weil er aber bei einem Unfall nicht selbst dabei ist, reicht es auch, wenn er viele Indizien vorträgt, die für eine vorsätzliche Herbeiführung des Unfalls sprechen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Coburg vom 5. Juni 2018 (AZ: 24 O 360/16)

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