Wer den Dieselskandal kannte und trotzdem ein betroffenes Dieselfahrzeug gebraucht kaufte, hat keine Ansprüche gegen Autohändler und Hersteller. Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies am 9. Januar 2020 (AZ: 17 U 133/19) eine Klage ab, bei dem es um einen 2016 gebraucht gekauften Diesel ging. In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall …