Auch Kinder unter zehn Jahren können bei einem Unfall haften. Das Kind muss allerdings einsehen können, dass sein Verhalten gefährlich war. So musste ein achtjähriges Kind Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen. Es hatte beim Fahrradfahren auf einer Promenade über einen längeren Zeitraum nach hinten zu den Eltern geschaut. Eine Fußgängerin verletzte sich beim Ausweichen schwer. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 19. Februar 2020 (AZ: 14 U 69/19), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.