Recht

In einem vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof entschiedenen Fall wurde dem Kläger die Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt mit 1,82 Promille mit einer Sperrfrist von einem Jahr entzogen. Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis lehnte das Landratsamt ab, da die geforderte medizinisch-psychologische Untersuchung nicht beigebracht wurde. 7 Jahre nach dem Entzug fuhr der Kläger auf einem 3-rädrigen Mofa, welches fahrerlaubnisfrei geführt werden darf, mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,24 Promille.