KÜS-News

Die Straßenverkehrsämter können alkoholisierte Autofahrer schon ab 1,1 Promille zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) verpflichten. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor. Bislang lag die Grenze für die Anordnung einer MPU bei 1,6 Promille. Das verschobene Limit soll vor allem gewohnheitsmäßige Trinker aus dem Verkehr ziehen.
Die Straßenverkehrsämter können alkoholisierte Autofahrer schon ab 1,1 Promille zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) verpflichten. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor. Bislang lag die Grenze für die Anordnung einer MPU bei 1,6 Promille. Das verschobene Limit soll vor allem gewohnheitsmäßige Trinker aus dem Verkehr ziehen.
Ein Warnaufkleber für Fahrzeuge mit Hinweis auf die Gefahren des toten Winkels, vor allem für Zweiradfahrer, ist ab diesem Jahr Pflicht in Frankreich. Die Bestimmung gilt für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Damit fallen auch Wohnmobile und Caravans unter die Vorschrift. Klar bestimmt ist auch der Ort der Anbringung des Hinweises am Fahrzeug. Bei fehlendem Hinweis drohen bis 135 Euro Bußgeld.